Dein Partnervertrag, kurz gefasst
Stand: 6. Oktober 2026 · Kurzfassung des Partnervertrags v1.9 vom 6. Oktober 2026
Deine Geschäftsbedingungen als Partner sind der Partnervertrag. Dazu gehören der Plan mit den Beträgen und die Datenschutzerklärung. Andere Bedingungen gibt es nicht.
Den ganzen Vertrag liest du in der App, bevor du unterschreibst, und du bekommst ihn danach als PDF per Mail. Diese Seite fasst ihn in einfachen Worten zusammen. Sie ist nicht Teil des Vertrags und ändert nichts an ihm. Wo sie etwas kürzer sagt, gilt der Vertrag.
Dein Vertragspartner
Im Vertrag: § 1, § 16
Dein Vertragspartner ist Lano Aziz – Link4all, ein Einzelunternehmen aus Nürnberg. Für alles aus dem Vertrag haftet Lano Aziz persönlich. Anschrift und Kontakt stehen im Impressum.
Geplant ist, das Geschäft in die QARD GmbH einzubringen. Dein Vertrag geht dann auf die GmbH über, sobald sie im Handelsregister eingetragen ist. Wir sagen es dir mindestens vier Wochen vorher in Textform, und bis dahin kannst du ohne Frist kündigen. Für alles, was bis zum Übergang entstanden ist, haftet Lano Aziz weiter persönlich.
Wer mitmachen kann
Im Vertrag: § 1, § 17 Abs. 4
Partner werden können nur Menschen, die volljährig sind. Du schließt den Vertrag für dich selbst, im eigenen Namen und nicht im Auftrag einer anderen Firma. Er ist persönlich und lässt sich nicht übertragen.
Vor der Unterschrift stehen die Anmeldung und die Academy, ein Pflichtkurs mit einem kurzen Testat. Beides kostet dich nichts.
Ob wir dein Konto danach für die Arbeit an echten Läden freischalten, entscheiden wir gesondert. Einen Anspruch darauf hast du nicht. Bis dahin kannst du die Academy machen und deinen eigenen Stammladen vorstellen.
Deine Rolle: Handelsvertreter im Nebenberuf
Im Vertrag: § 4, § 5, § 10
Du arbeitest als selbständiger Handelsvertreter im Nebenberuf (§ 92b HGB), neben Schule, Studium, Ausbildung, Job oder etwas anderem. Bei der Unterschrift gibst du an, was du hauptsächlich machst. Willst du die Arbeit für QARD hauptberuflich machen, sag es uns; dann schließen wir einen anderen Vertrag oder passen diesen an.
Es ist kein Arbeitsverhältnis. Es gibt kein Gehalt, keinen Urlaubsanspruch und keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Weil du nebenbei arbeitest, gibt es am Ende keinen Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB und keinen Anspruch auf einen Vorschuss. Deine zwingenden Rechte bleiben: eine Abrechnung mindestens jeden Monat, Buchauszug und Auskunft (§ 87c HGB), die nötigen Unterlagen kostenlos (§ 86a HGB) und die Kündigung aus wichtigem Grund (§ 89a HGB).
Anmelden, versteuern und Sozialabgaben regelst du selbst, soweit das für dich nötig ist. In Steuersachen dürfen wir dich nicht beraten (§ 5 StBerG), und wir tun es nicht. Wir geben dir jede Zahl, die du dafür brauchst, auch eine Jahresübersicht deiner Gutschriften.
Was du tust
Im Vertrag: § 2
Du vermittelst QARD an lokale Läden: hingehen, zeigen, erklären, den Kontakt herstellen. Der Chef kauft selbst, auf dem eigenen Gerät. Den Vertrag mit dem Laden schließen nur wir, und ob wir ihn annehmen, entscheiden wir.
Du hast keine Vollmacht. Deshalb gilt:
- Du schließt keine Verträge für uns, änderst keine und hebst keine auf.
- Du vereinbarst oder versprichst keine Preise, Rabatte, Laufzeiten oder Sonderzusagen.
- Du nimmst kein Geld, keine Kartendaten und keine Bankdaten an.
- Du trittst nicht unter unserem Namen oder mit unserer Mail-Adresse auf.
Ein Gebiet oder einen festen Kundenkreis bekommst du nicht. Hält die App einen Laden eine Zeit lang für dich frei, etwa nach einer Übernahme, ist das nur eine interne Zuordnung. Sie gibt dir keinen Anspruch auf Abschlüsse, an denen du nicht mitgewirkt hast.
Deine Freiheit
Im Vertrag: § 3, § 5 Abs. 3
Du entscheidest selbst, ob, wann, wo und wie viel du arbeitest. Es gibt kein Gebiet, keine Mindestmenge, keine Arbeitszeit und keine Pflicht, einen bestimmten Laden zu besuchen.
Tagesziele, Runden, Leitfäden, Textvorschläge und Ranglisten in der App sind Hilfen, keine Weisungen. Du kannst sie ignorieren, ohne dass dir ein Nachteil entsteht.
Du darfst nebenher für andere arbeiten. Nur gleichzeitig für einen Anbieter digitaler Treue-, Bonus- oder Wallet-Programme geht nicht, und das nur, solange der Vertrag läuft. Danach darfst du für jeden arbeiten, auch für unsere Wettbewerber.
Du darfst dir helfen lassen. Dein Konto, deine Unterschrift und dein Auszahlungskonto bleiben aber persönlich deine.
Wie du Läden ansprichst
Im Vertrag: § 11
Hingehen: ja. Du gehst persönlich vorbei oder sprichst mit Menschen, die dich kennen.
Kalt anrufen und kalt mailen: nein. Werbe-Mails an einen Laden brauchen seine vorherige ausdrückliche Einwilligung, Werbeanrufe mindestens seine mutmaßliche (§ 7 UWG). Eine private Handynummer nutzt du nur, wenn der Chef dir ausdrücklich gesagt hat, dass ein Anruf in Ordnung ist. Nachrichten unter fremdem oder verschleiertem Absender schickst du nie.
Du sagst immer, dass du für QARD unterwegs bist, und gibst dich nie als jemand anderes aus. Du versprichst nichts, was das Produkt nicht kann, und nennst keine Zahlen, die du nicht belegen kannst. Eine Karten-Vorschau zeigst du immer erkennbar als Entwurf.
Diese Regeln bestätigst du vor dem Start in einem kurzen Testat. Kommt wegen eines Verstoßes eine Beschwerde oder eine Abmahnung, hörst du von uns, bevor wir reagieren, und kannst Stellung nehmen.
Was du bekommst
Im Vertrag: § 6
Für jeden Laden, den du vermittelst, bekommst du eine Provision nach dem Plan. Der Plan ist die Provisions-Übersicht zum Vertrag, du siehst ihn vor der Unterschrift. Die Fassung, die beim Abschluss eines Ladens gilt, bleibt für diesen Laden eingefroren, auch wenn wir den Plan später ändern.
Die Provision entsteht erst, wenn der Laden die im Plan genannte Zahlung an uns geleistet hat. Vorher besteht kein Anspruch.
Für jeden Laden zahlen wir die Provision nur einmal. Kauft der Laden über deinen Link oder Code, gehört der Abschluss dir. Sonst gehört er dir, wenn der Laden beim Kauf in deiner Liste in der App steht; steht er bei mehreren Partnern, zählt, wessen Arbeit überwiegt. Nur vorführen oder besuchen, ohne den Laden in deine Liste einzutragen, reicht dafür nicht.
Kauft der Laden über einen Link, den QARD selbst schickt, etwa den Link zur Chefseite des Ladens, gibt es keine Provision, auch wenn du vorher dort warst. Ein Link mit deinem Code bleibt dein Link. Im Einzelfall können wir freiwillig etwas zahlen; einen Anspruch gibt das nicht.
Stellt ein Laden nach seiner ersten Zahlung auf den Jahresplan um, bleiben deine offenen Raten gleich hoch. Sie kommen, sobald die Jahreszahlung da ist, frühestens dann, wenn die Monatszahlung gekommen wäre.
Nach dem heutigen Plan sind es für einen Laden, den du selbst gewinnst, höchstens 200 €, verteilt auf Raten. Das ist ein Höchstwert je Laden, kein zugesichertes Einkommen.
Alle Beträge sind Bruttobeträge. Bist du Kleinunternehmer, behältst du sie ganz. Sonst ist die Umsatzsteuer darin enthalten und steht in der Gutschrift.
Ändern wir den Plan, sagen wir es dir vorher in Textform. Die Änderung gilt nur für Läden, die danach abschließen. Bist du nicht einverstanden, kannst du kündigen.
Geld gibt es für Läden
Im Vertrag: § 13
Geld gibt es für Läden, die kaufen, nie für das bloße Anwerben. Deine Vergütung stammt aus vermittelten Verträgen mit Läden, nicht aus dem Anwerben weiterer Partner.
Wirbst du einen anderen Partner, gibt es einmal eine Werbe-Prämie nach dem Plan, und zwar erst, wenn dein geworbener Partner selbst einen Laden abschließt, der bleibt. Die genaue Bedingung steht im Plan. Die Prämie gilt für genau eine Ebene: Für Partner, die dein geworbener Partner wirbt, bekommst du nichts. Dein geworbener Partner hat einen eigenen Vertrag mit uns; du haftest nicht für ihn.
Du zahlst uns nie etwas: keinen Einsatz, keine Startgebühr, keine Kaution, keine Schulungsgebühr, keine Materialkosten und kein Abonnement. Du musst nichts von uns kaufen.
Wann Geld entfällt
Im Vertrag: § 7
Holt ein Laden eine Zahlung zurück, etwa per Rücklastschrift, entfällt die Rate an dieser Zahlung, höchstens in Höhe des zurückgeholten Betrags. Die anderen Raten dieses Ladens bleiben. Dasselbe gilt, wenn feststeht, dass ein Laden eine Zahlung nicht leistet.
Holt der Chef in der Garantiefrist aus dem Plan (heute 30 Tage) die erste Zahlung vollständig zurück, entfällt der ganze Laden, auch mit den noch offenen Raten. Das gilt nicht, wenn wir den Grund dafür zu vertreten haben.
Erstatten wir einem Laden sonst etwas, ganz oder teilweise, aus Kulanz oder auf seinen Wunsch, behältst du deine Provision. Dasselbe gilt, wenn wir etwas zu vertreten haben.
Erstatten wir Geld, ohne dass der Grund schon feststeht, verrechnen wir zunächst wie bei einer Rücklastschrift. Stellt sich heraus, dass es Kulanz war, bekommst du das Verrechnete mit der nächsten Auszahlung zurück.
Für Abschlüsse durch Täuschung entsteht nie ein Anspruch, zum Beispiel bei erfundenen Läden, vorgetäuschten Besuchen oder Käufen auf eigene Rechnung oder auf Rechnung von Menschen aus deinem Haushalt.
Gibt es Streit über einen Wegfall, eine Verrechnung oder darüber, wem ein Laden gehört, bekommst du auf Wunsch die Gründe in Textform und kannst widersprechen. Wir antworten innerhalb von zwei Wochen.
Verrechnen und Zurückfordern
Im Vertrag: § 8
Was ausgezahlt ist, bleibt dir, solange der Laden sein Geld nicht zurückholt.
Entfällt eine Provision, die du schon bekommen hast, verrechnen wir sie mit deinem künftigen Guthaben. Zurückverlangen können wir Geld nur in drei Fällen:
- Ein Chef holt in der Garantiefrist das ganze Geld zurück. Dann verrechnen wir zuerst mit deinem übrigen Guthaben und verlangen nur den Rest zurück, nie mehr als das, was du für genau diesen Laden bekommen hast. Betrag und Grund bekommst du in Textform.
- Du hast eine Provision durch Täuschung bekommen.
- Wir haben dir aus Versehen mehr überwiesen, als fällig war, und der Vertrag endet, bevor wir den Unterschied verrechnen konnten.
Endet der Vertrag, während dein Konto im Minus steht, endet auch die Verrechnung. Eine Zahlungspflicht entsteht daraus nicht; die drei Fälle oben bleiben.
Fällt der Grund einer Verrechnung später weg, etwa weil der Laden doch zahlt, zahlen wir dir das zu viel Verrechnete mit der nächsten Auszahlung aus.
Abrechnung und Auszahlung
Im Vertrag: § 9
Du bekommst mindestens jeden Monat eine Abrechnung, in der App und in Textform. Auf Wunsch bekommst du einen Buchauszug und jede Auskunft, die du zur Prüfung brauchst.
Ausgezahlt wird mindestens einmal pro Woche an einem festen Tag, heute freitags, sobald dein fälliges Guthaben den Mindestbetrag erreicht, heute 50 €. Einen kleineren Betrag zahlen wir auf deinen Wunsch mit der nächsten Auszahlung aus. Guthaben verfällt nicht.
Wir zahlen nur auf ein Konto, das auf deinen Namen läuft. Dafür gleichen wir den Namen aus dem Ausweis, den Namen unter dem Vertrag und den Kontoinhaber ab.
Eine Rechnung schreibst du nicht. Wir stellen für jede Auszahlung eine Gutschrift aus, als PDF. Dafür brauchen wir deinen vollen Namen, deine Anschrift und deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, auch wenn du Kleinunternehmer bist. Fehlt etwas davon, wartet die Auszahlung; dein Anspruch bleibt. Stimmt eine Gutschrift nicht, kannst du widersprechen, und wir stellen sie neu aus.
Wenn Regeln gebrochen werden
Im Vertrag: § 12
Verstößt du gegen die Regeln zur Vollmacht, zur Ansprache oder gegen das Verbot der Täuschung, reagieren wir in Stufen und wählen die mildeste passende Maßnahme: Hinweis, Verwarnung in Textform, vorübergehende Sperre, Kündigung.
Vor einer Sperre hörst du von uns und kannst Stellung nehmen, außer wir müssen handeln, um weiteren Schaden abzuwenden. Dann sagen wir dir den Grund unverzüglich danach.
Eine Sperre betrifft nur den Zugang, nie dein Geld. Was entstanden ist, bleibt und wird ausgezahlt. Gegen jede Maßnahme kannst du binnen zwei Wochen in Textform Einspruch einlegen, und der Rechtsweg bleibt dir immer offen.
Für solche Verstöße gibt es keine Vertragsstrafe und kein Bußgeld, auch nicht fürs Aufhören oder Nichtstun. Gesetzliche Ansprüche bei Vorsatz und Täuschung bleiben. Die einzige Vertragsstrafe betrifft den Geheimnisschutz.
Geheimnisschutz
Im Vertrag: § 19
Was du bei uns siehst und was nicht öffentlich ist, ist unser Geschäftsgeheimnis: Läden- und Kundendaten, Karten-Vorschauen, Kursinhalte, Leitfäden, Zahlen und alles, was die App als vertraulich kennzeichnet.
Du nutzt es nur für diesen Vertrag und gibst es nicht weiter. Du kopierst, fotografierst, filmst oder überträgst es nicht über deinen eigenen Gebrauch hinaus. Deine Zugangsdaten gibst du niemandem. Über deine eigene Tätigkeit, deine Erfahrungen und deine Einnahmen darfst du frei sprechen.
Bei einem schuldhaften Verstoß wird eine Vertragsstrafe fällig. Ihre Höhe bestimmen wir im Einzelfall nach billigem Ermessen, und ein Gericht kann sie überprüfen. Bei einem einmaligen, geringfügigen Verstoß aus leichter Fahrlässigkeit fällt keine an.
Der Geheimnisschutz gilt nach dem Ende weiter, solange die Information ein Geheimnis bleibt. Was du gelernt hast und im Kopf behältst, bleibt dir.
Deine Daten
Im Vertrag: § 14
Wie wir mit deinen Daten umgehen, steht in der Datenschutzerklärung. Sie gehört zum Vertrag. Deinen Ausweis nimmst du mit deiner Zustimmung auf; die Ausweisnummer speichern wir nicht.
Die Daten der Läden und ihrer Inhaber verarbeitest du nur in der App und nur für uns. Du speicherst sie nicht anderswo, nutzt sie nicht für eigene Zwecke und gibst sie nicht weiter.
Unterschrift, Widerruf, Ende
Im Vertrag: § 1 Abs. 3 und 4, § 6 Abs. 5, § 17, § 18
Du unterschreibst in der App mit deinem vollen Namen und mit dem Finger und schickst den Vertrag ab. Er kommt zustande, sobald wir dir den Abschluss per Mail bestätigen oder dein Konto freischalten. Den Vertrag bekommst du als PDF per Mail, und er steht in deinem Konto. Auf Wunsch schicken wir ihn dir auch von uns unterschrieben.
Du kannst den Vertrag binnen 14 Tagen nach dem Abschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen, mit einer Nachricht an hello@getqard.com oder mit dem Widerrufs-Knopf in deinem Konto. Was bis dahin entstanden ist, bekommst du trotzdem, und du zahlst nichts zurück.
Der Vertrag läuft unbefristet und verpflichtet dich zu keiner Tätigkeit. Beide Seiten können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen, eine Mail genügt. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden offen.
Nach dem Ende rechnen wir ab und zahlen aus, was entstanden ist. Die Raten für Läden, die du vorher gewonnen hast, laufen weiter. Für einen Laden, den du vorher überwiegend gewonnen hast und der innerhalb von drei Monaten nach dem Ende kauft, bekommst du noch Provision. Deinen Zugang zur App verlierst du; deine Abrechnungen und Gutschriften stellen wir dir für die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bereit.
Änderungen und Recht
Im Vertrag: § 20, § 21
Den Vertragstext ändern wir nur mit deiner Zustimmung. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Stimmst du nicht zu, gilt für dich die bisherige Fassung weiter.
Widersprechen sich Vertrag, Plan und Datenschutzerklärung, gilt zuerst der Vertrag, dann der Plan, dann die Datenschutzerklärung. Beim Schutz deiner Daten geht die Datenschutzerklärung vor.
Es gilt deutsches Recht. Für Streit gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Vertragssprache ist Deutsch.
Den vollständigen Vertrag liest du in der App, bevor du unterschreibst. Fragen dazu: hello@getqard.com
Anbieter: Impressum · Datenschutz: Datenschutzerklärung